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Beschlussvorlage

Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen hier: Nachbenennung eines ordentlichen Mitgliedes für die 11. Amtsperiode

08/0321 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0321 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen innerhalb der 11. Amtsperiode.

Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Beigeordnetten und Stadtkämmers aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. Mai 2008. Da die Voraussetzung für die Berufung gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches III mit dem Ende der dienstlichen Tätigkeit entfallen ist, wird eine Neuberufung erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, als ordentliches Mitglied für den verbleibenden Zeitraum der Amtsperiode, der bis zum 30. Juni 2010 reicht, den Beigeordneten vorzuschlagen. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Vertretung der Stadtverwaltung in diesem Selbstverwaltungsorgan, wie sie von der Agentur für Arbeit angeregt wurde.

Mit der Benennung der Person erfolgt die Umsetzung gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Durch die Neubesetzung werden keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt der Stadt Gladbeck verursacht. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgeschlagene Person als ordentliches Mitglied für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen bestätigt.

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