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Beschlussvorlage

Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen; hier: Neuberufung der Mitglieder für die 12. Amtszeit ab 01.07.2010

10/0230 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0230 befasst sich mit der Neubesetzung der Mitglieder für die 12. Amtszeit des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen, die am 1. Juli 2010 beginnt. Da die aktuelle Amtszeit am 30. Juni 2010 endet, ist eine Neuberufung der Mitglieder erforderlich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches III erfolgt die Berufung der Mitglieder durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit, wobei die Bezirksregierung Münster für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt ist.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Für die kommende Amtszeit ist die Anzahl der Mitglieder pro Gruppe auf jeweils vier festgelegt. Die Verteilung der Sitze auf die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck orientiert sich an den jeweiligen Arbeitslosenzahlen. Basierend auf den vorliegenden Daten wird vorgeschlagen, die bisherige Verteilung beizubehalten, sodass die Stadt Gladbeck einen Sitz sowie ein stellvertretendes Mitglied stellt.

Für die Vertretung der Stadt Gladbeck wird vorgeschlagen, die bisherige Besetzung fortzuführen. Als Mitglied soll der Erste Beigeordnete benannt werden, als stellvertretendes Mitglied der Leiter des Organisations- und Personalamtes. Die Benennung erfolgt gemäß den kommunalen Regelungen. Durch die vorgeschlagene Regelung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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