Denkmalliste der Stadt Gladbeck hier: Eintragung der Evangelischen Markuskirche und des Gemeindezentrums, Bülser Straße 38 / Lindenstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 08/0305 des Kulturamtes befasst sich mit der Eintragung der Evangelischen Markuskirche und des Gemeindezentrums in der Bülser Straße 38 sowie der Lindenstraße in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Vorschlag des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 16. Mai 2008. Die entsprechende denkmalrechtliche Bewertung liegt der Vorlage bei.
Im Rahmen des Verfahrens wurde das Anhörungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Da die Entscheidung über die Eintragung von Denkmälern in die städtische Denkmalliste in die Zuständigkeit der Unteren Denkmalbehörde fällt und der Rat der Stadt diese Entscheidungsbefugnis auf den Kulturausschuss übertragen hat, wird der Beschluss im zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, das genannte Objekt als Baudenkmal in die Denkmalliste aufzunehmen. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Kulturausschusses am 18. August 2008 behandelt.
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Dokumente
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