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Beschlussvorlage

Zukunft der Horte in Gladbeck

07/0076 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 07/0076 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der zukünftigen Finanzierung und dem Fortbestand der Hortgruppen in Gladbeck. Aufgrund einer Neuregelung durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Hortgruppen aus Landesmitteln ab dem Jahr 2008 eingeschränkt. Das Land strebt den Ausbau der Offenen Ganztagsschule an, wodurch die langfristige Notwendigkeit von Hortgruppen reduziert werden soll. Für Gladbeck bedeutet dies, dass nach 2008 grundsätzlich nur noch eine Gruppe mit 20 Plätzen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden kann.

Derzeit unterhält die Stadt fünf Hortgruppen mit insgesamt 100 Plätzen in katholischer Trägerschaft, was einen jährlichen Nettoaufwand der Kommune von etwa 260.000 Euro verursacht. Während die Finanzierung des Kinderhortes Terebinthe bis 2008 gesichert ist und die Hortgruppe des Kindergartens St. Elisabeth in Ellinghorst zum Ende des Schuljahres geschlossen wird, besteht beim Kinderhort St. Marien Handlungsbedarf. Die kirchliche Finanzierung dort ist nur bis Sommer 2007 gesichert. Um die Versorgung bis zum Abschluss baulicher Maßnahmen für die Offene Ganztagsschule im Süden der Stadt zu gewährleisten, wird die Übernahme des kirchlichen Eigenanteils in Höhe von rund 20.000 Euro durch die Stadt beantragt. Damit soll die Fortführung einer Gruppe des Kinderhortes St. Marien bis zum Sommer 2008 ermöglicht werden.

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