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Beschlussvorlage

Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion 'Einschulungsbeihilfe für Familien, die ALG II oder Sozialgeld beziehen'

06/0146 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die DKP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Schulausschusses am 3. April 2006 einen Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 06/0146 ist die Einführung einer Einschulungsbeihilfe für Familien, die Leistungen nach ALG II oder Sozialgeld beziehen.

Die Begründung der Ratsfraktion führt aus, dass die Kosten für eine mittlere Grundausstattung zur Einschulung etwa 140 Euro betragen. In den geltenden Regelsätzen für den Schulbedarf seien lediglich 1,78 Euro monatlich vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine unvollständige Ausstattung den Schulanfang erschweren könne.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass betroffenen Familien eine Einschulungsbeihilfe in Höhe von 70 Euro gewährt wird. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Antragstellung sowie der Nachweis der Bedürftigkeit durch Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit oder des Sozialamtes. Zudem soll die Verwaltung Familien, die zum Schuljahr 2006/2007 ein Kind einschulen, aktiv über die Möglichkeit der Antragstellung informieren.

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