Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zusammen mit den Städten Dorsten und Marl
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine Beschlussvorlage zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte vor. Ziel ist der Beitritt der Stadt Gladbeck zum bereits bestehenden Gutachterausschuss der Städte Dorsten und Marl zum 1. Januar 2007.
Die Grundlage für das Vorhaben ist die interkommunale Zusammenarbeit, um Kosten einzusparen und zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Da in der Vermessungsabteilung der Stadt Gladbeck Möglichkeiten zur Einsparung von Personal- und Sachkosten in Höhe von etwa 2,5 Stellen bestehen, wird ein jährliches Einsparungspotenzial von rund 107.000 Euro kalkuliert. Der jährliche Kostenbeitrag für die Stadt Gladbeck beläuft sich nach aktuellen Berechnungen auf 93.000 Euro, womit sämtliche Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten abgegolten sind.
Der Beitritt erfordert den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die bereits zwischen den beteiligten Städten abgestimmt wurde. Die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarungsform wird derzeit durch den Kreis und die Bezirksregierung Münster geprüft. Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über den Beitritt bereits vor Vorliegen des Ergebnisses der Kommunalaufsicht zu treffen, um die notwendigen Vorbereitungsarbeiten wie die Geschäftsübernahme und die Bestellung von Gutachtern rechtzeitig einleiten zu können. Sollten sich durch die rechtliche Prüfung wesentliche Änderungen an den Modalitäten ergeben, wird die Vereinbarung erneut dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorschlag gem § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Vereinfachter Informationszugang für BürgerInnen über das Internet - 16.08.2006
- Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Umfanges des beitragsfähigen Aufwandes, der anrechenbaren Breite und des Anliegeranteils für die Herstellung der verkehrsberuhigten Anlage Glatzer Straße von Görlitzer Straße bis Breslauer Straße 23.08.2006
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006 10.08.2006
- Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder/Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck - 25.08.2006
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Sachstandsbericht Familien- und Sozialbericht der Stadt Gladbeck 25.08.2006
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Lernmittelhilfe für Kinder von 'Hartz IV Empfängern' 25.08.2006