Wertermittlung von Grundstücken - Bericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl und Anpassung der Wertermittlung von städtischen Erbbaugrundstücken
✦ KI-Zusammenfassung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl wird über seine Arbeit sowie die Grundlagen der Wertermittlung berichten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf einer Handlungsempfehlung zur Anpassung der Wertermittlung von städtischen Erbbaugrundstücken.
Da viele bestehende Erbbaurechtsverträge der Stadt Gladbeck bereits seit Jahrzehnten bestehen und oft keine Anpassungsklauseln enthalten, beabsichtigt die Verwaltung, entsprechende Grundstücke zu veräußern. Um den bürokratischen Aufwand bei zukünftigen Verkäufen zu minimieren, wurde eine vereinfachte, pauschalisierte Berechnungsmethode angestrebt. Der Gutachterausschuss empfiehlt hierfür, künftige Verkaufsangebote auf Basis von 100 % des objektspezifischen Bodenwertes anzubieten. Die bisherige Methode, die auf einem finanzmathematischen Wert basierte, entspricht laut Analyse der aktuellen Marktsituation nicht mehr den marktgerechten Bedingungen. Der Anteil der Grundstückspreise am unbelasteten Bodenwert hat sich im Untersuchungszeitraum deutlich erhöht.
Die Umsetzung dieser Empfehlung soll zu marktgerechten Verkaufspreisen und damit zu Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt führen. Der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und beschließen, die Veräußerung von Erbbaugrundstücken künftig auf Grundlage der aktuellen Handlungsempfehlung des Gutachterausschusses durchzuführen.
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