Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der BIG-Ratsfraktion - Bürgerentscheidssatzung der Stadt Gladbeck -
✦ KI-Zusammenfassung
Die BIG-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 06/0396 einen Antrag gestellt, das Thema der Bürgerentscheidssatzung der Stadt Gladbeck auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Oktober 2006 zu setzen.
Die Antragstellerin verweist darauf, dass die aktuelle Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheidungen auf das Jahr 2000 zurückgeht. Seit der Erlassung einer Bürgerentscheidsdurchführungsverordnung durch die Landesregierung im Jahr 2004 ist in Gladbeck keine Überarbeitung der Satzung erfolgt. Die BIG-Ratsfraktion bezieht sich zudem auf eine Studie der Organisation Mehr Demokratie e.V., die Unterschiede in der Bürgerfreundlichkeit kommunaler Satzungen im Nordrhein-Westfalen aufzeigt und die Gladbecker Satzung im Vergleich zu anderen Städten des Ruhrgebiets einordnet.
Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, darzulegen, in welchem Umfang die Empfehlungen der Landesregierung aus dem Jahr 2004 in der Gladbecker Satzung umgesetzt sind. Des Weiteren wird um eine Gegenüberstellung der Gladbecker Regelungen mit den als bürgerfreundlich eingestuften Satzungen anderer Kommunen gebeten. Dabei sollen insbesondere die Anzahl der Abstimmungslokale, die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit zeitnahen Wahlen sowie der Versand von Abstimmungsheften an die Bürgerinnen und Bürger untersucht werden. Die BIG-Ratsfraktion behält sich vor, im Verlauf der Sitzung einen Beschlussantrag zur Überarbeitung der Satzung zu stellen.
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