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Beschlussvorlage

Straßenreinigungsgebühren 2025

24/0541 15.11.2024 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2025 vorgelegt. Der voraussichtliche Bedarf ohne Gebührenausgleich beläuft sich auf 1.865.559 Euro, was einer Erhöhung von rund 45.000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. In die Berechnung fließen zudem noch nicht ausgeglichene Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2021 und 2022 in der Gesamthöhe von 117.107 Euro ein.

Ein Überschuss aus dem Jahr 2023 in Höhe von 49.618 Euro soll zur Gebührenminderung genutzt werden. Unter Berücksichtigung dieses Ausgleichspostens ergibt sich ein Gesamtabbedarfsbedarf von 1.993.049 Euro. Dies entspricht einer Veränderung von 0,21 Prozent bzw. 4.102 Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Aufgrund dieser geringen Bedarfssteigerung schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Gebührentarife sowie die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung unverändert zu lassen, da die Kostendeckung gewährleistet bleibt.

Auch das Straßenverzeichnis für das Jahr 2025 soll nicht geändert werden, da keine neuen Widmungen durch das Baudezernat vorliegen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und beschließen.

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