Baudenkmal Breukerstraße 94 hier: Abbruch des Gebäudes und Löschung aus der Denkmalliste
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wohnbau Overhagen GmbH hat die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Abbruch des Gebäudes in der Breukerstraße 94 beantragt. Mit der Durchführung des Abbruchs ist die anschließende Löschung des Objekts aus der Denkmalliste der Stadt Gladbeck verbunden.
Der Kulturausschuss ist gemäß der Hauptsatzung für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig, was die Entscheidung über die Löschung aus der Denkmalliste einschließt. Im Rahmen des erforderlichen Benehmensverfahrens hat das Westfälische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband der beabsichtigten Erlaubnis zum Abbruch sowie der damit einhergehenden Streichung aus der Denkmalliste zugestimmt. Die Details und die Begründung für dieses Verfahren sind der Korrespondenz mit der zuständigen Denkmalbehörde zu entnehmen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Abbruch des Baudenkmals in der Breukerstraße 94 zugestimmt. Nach erfolgtem Abbruch soll das Gebäude aus der Denkmalliste der Stadt Gladbeck entfernt werden. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen.
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Dokumente
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Weitere Vorlagen: Kulturausschuss
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