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Steuerhebesatzsatzung für die Haushaltsjahre 2003 und 2004

03/0483 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Stadt Gladbeck für die Haushaltsjahre 2003 und 2004.

Grundlage der Vorlage ist die rechtliche Notwendigkeit, die Hebesätze wirksam festzulegen, da die im Dezember 2002 beschlossene Haushaltssatzung aufgrund der fehlenden Genehmigung des Haushalts sowie des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde nicht öffentlich bekannt gemacht werden konnte. Da eine rechtswirksame Festsetzung der Hebesätze eine öffentliche Bekanntmachung voraussetzt, fehlt für das Jahr 2003 eine wirksame Grundlage.

Die Verwaltung schlägt vor, die Festsetzung der Hebesätze durch eine besondere Steuerhebesatzsatzung nachzuholen. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten. Um den bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes auch für das Folgejahr Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2004 in derselben Satzung gleichzeitig festzulegen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die genannten Haushaltsjahre zu verabschieden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.

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