Mobilitätswandel: aktueller Sachstand und Ausblick
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvlage 24/0296 informiert den Betriebsausschuss über den aktuellen Stand und die zukünftige Entwicklung des Mobilitätswandels im kommunalen Fuhrpark. Aufgrund des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes müssen bei Neuanschaffungen im öffentlichen Sektor künftig ein festgelegter Anteil an klimafreundlichen oder emissionsfreien Fahrzeugen berücksichtigt werden. Da die Anschaffungspreise für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben derzeit über denen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren liegen, ist eine wirtschaftliche Umsetzung laut Vorlage nur durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln realisierbar.
Für den Betrieb Zwecke der Grünflächenpflege (ZBG) befinden sich aktuell zwei Elektrofahrzeuge im Zulauf. Dies umfasst ein Transportfahrzeug für die Grünflächenunterhaltung sowie eine elektrisch betriebene Kleinkehrmaschine für die Straßenreinigung. Die entsprechenden Förderanträge für diese Vergaben wurden bereits positiv beschieden.
Die Betriebsleitung wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 10. Juni 2024 mündlich über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätswandel berichten und dabei auch anstehende Neubeschaffungen mit Elektromotoren vorstellen. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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Dokumente
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