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Beschlussvorlage

Entwurf des Jahresabschlusses 2019 sowie Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2019 nach 2020

21/0163 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 21/0163 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Gladbeck sowie der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020. Der Jahresabschluss wurde am 5. Februar 2021 aufgestellt und am 8. Februar 2021 durch die Bürgermeisterin bestätigt.

Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von etwa 1,8 Millionen Euro aus, was zu einer Verringerung der bilanziellen Überschuldung auf 121,2 Millionen Euro führt. Im Bereich des Personalbudgets ist eine Verschlechterung um rund 3,9 Millionen Euro zu verzeichnen, während die Erträge um etwa 4,4 Millionen Euro gestiegen sind. Aus dem investiven Finanzplan werden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von circa 18,7 Millionen Euro gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO von 2019 nach 2020 übertragen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis zu nehmen. Gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 102 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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