Anregung gem. § 24 GO NRW -Missstände Siedlung Am Heimannshof
✦ KI-Zusammenfassung
In der Siedlung „Am Heimannshof“ wurde eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht, die verschiedene bauliche und rechtliche Aspekte behandelt. Die Einreichung umfasst Forderungen nach einer Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze sowie die Kompensation von entfernten Baumbeständen durch Ersatzaufforstungen. Zudem wurde eine Untersuchung des Parkplatzmangels in Gladbeck angeregt, um durch die Nutzung von Bürgersteigen den Durchgangsverkehr für Einsatzfahrzeuge zu erleichtern.
Ein weiterer Bestandteil der Anregung war die Prüfung der Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften bei der Errichtung von Gebäuden durch die GWG sowie die korrekte Abrechnung der Niederschlagwassergebühren. Die Verwaltung entgegnete, dass im Baugebiet keine weiteren öffentlichen Flächen für Parkplätze zur Verfügung stünden, da die betreffenden Grünflächen als ökologische Ausgleichsflächen festgesetzt sind. Eine Umwandlung dieser Flächen in Parkplätze würde die rechtliche Grundlage des Bebauungsplans gefährden.
Bezüglich der Entwässerung und der Gebühren erklärte die zuständige Fachabteilung, dass eine Überprüfung der Niederschlagwassergebühren durch das Amt für kommunale Finanzen keine Unregelmäßigkeiten ergeben habe. Die Reduzierung der Gebühren um 50 Prozent sei bei den entsprechenden Grundstücken korrekt angewandt worden. Der Entwurf für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung zurückzuweisen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210429155104-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210430091023-0