Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.03.2021 (Bericht nach § 2 Abs. 2 NFK-CIG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 21/0165 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses behandelt die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. März 2021. Grundlage für diesen Bericht ist das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NFK-CIG). Aufgrund der Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht sind für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche vierteljährliche Berichte des Stadtkämmerers vorgesehen.
Der Bericht enthält eine erste unterjährige Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2021, eine Auflistung der größten Abweichungen sowie eine Beschreibung der aktuellen Liquiditätssituation. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht zur finanziellen Lage zum genannten Stichtag im Ausschuss zur Kenntnis genommen wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen durch diesen Vorgang vorgesehen.
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