Kommunalwahlen 2020 Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die A. Wahl in den Wahlbezirken B. Wahl aus den Reservelisten C. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss befasst sich mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen 2020 in den Wahlbezirken, den Reservelisten sowie für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. Die Einreichungsfrist für die entsprechenden Wahlvorschläge endete am 27. Juli 2020.
Bei der Prüfung der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke und die Reservelisten wurden keine Mängel festgestellt. Eine Ausnahme bildet die Reserveliste der Bündnis 90/Die Grünen, auf der aufgrund einer verweigerten Zustimmung eine Streichung vorgenommen wurde.
Hinsichtlich des Bürgermeisteramtes liegen die Vorschläge der laufenden Nummern 1 bis 10 sowie 12 und 13 in formgerechter Weise vor. Der Wahlvorschlag der Einzelbewerberin unter der laufenden Nummer 11 ist jedoch zurückzuweisen. Grund hierfür ist, dass die erforderlichen 138 Unterstützungsunterschriften nicht bis zum Ablauf der Frist am 27. Juli 2020 eingereicht wurden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Zulassung der Wahlvorschläge gemäß den Anlagen 1, 2 und 3 sowie der laufenden Nummern 1 bis 10 und 12 bis 13 vor. Gleichzeitig wird die Zurückweisung des Wahlvorschlags der Einzelbewerberin unter der laufenden Nummer 11 beantragt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201007100215
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200728124755-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200728124800-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200728124804-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Wahlausschuss
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