Kommunalwahlen 2025 Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die A. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters B. Wahl in den 22 Wahlbezirken C. Wahl aus den Reservelisten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14. September 2025. Die Entscheidung umfasst die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, die Wahlen in den 22 Wahlbezirken sowie die Wahl aus den Reservelisten.
Für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters liegen Vorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen vor, darunter die SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, FDP, ABI, BIG und DKP. Auch für die Wahlen in den Wahlbezirken sowie für die Reservelisten wurden entsprechende Vorschläge eingereicht.
Im Rahmen der Prüfung durch die Wahlleitung unter der Leitung von Dr. Volker Kreuzer wurde ein Sachverhalt bezüglich der Reserveliste der AfD festgestellt. Die Vertrauenspersonen der Partei hatten schriftlich die Entfernung eines Bewerbers von der Liste erklärt. Eine rechtliche Prüfung durch das Wahlbüro sowie die Landes- und Kreiswahlleitung ergab jedoch, dass eine solche Änderung der Reserveliste eine erneute Aufstellungsversammlung erfordert und nicht allein durch eine Erklärung der Vertrauenspersonen erfolgen kann. Infolgedessen bleibt die ursprüngliche Fassung der Reserveliste bestehen.
Alle weiteren eingereichten Wahlvorschläge wurden als vollständig und formgerecht befunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, sämtliche aufgeführten Wahlvorschläge für die anstehenden Kommunalwahlen zuzulassen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250709124856-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250709124856-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250709124906-0