Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege hier: Beitragstabellen ab 01.08.2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0163 des Amtes für Jugend und Familie sieht eine Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem 1. August 2018 vor. Der Entwurf schlägt eine jährliche Steigerung der Beiträge um 3 % für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2020/21 vor. Diese Dynamisierung orientiert sich an der Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um 3 % sowie an einer Empfehlung der GPA.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit der aktuellen Refinanzierungsquote von 11,85 %, welche unter der gesetzlich vorgesehenen Quote von 19 % nach dem Kinderbildungsgesetz liegt. Die Vorlage führt zudem die Sozialstruktur der Stadt an, wobei ein erheblicher Teil der Familien als armutsnah oder arm eingestuft wird. Dies führt dazu, dass von den ursprünglich beitragspflichtigen Fällen im Kindergartenjahr 2014/15 letztlich nur 1.212 Beiträge festgesetzt werden konnten, da zahlreiche Befreiungen aufgrund von Einkommensgrenzen oder Geschwisterregelungen vorlagen. Eine Erhöhung der Beiträge um 3 % würde den städtischen Haushalt um etwa 50.000 Euro pro Jahr entlasten.
Konkret steigen die Beiträge in der untersten Beitragsklasse ab August 2018 in Kindertageseinrichtungen um 0,71 Euro und in der Kindertagespflege um 0,51 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von über 125.000 Euro erhöht sich der monatliche Beitrag für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren um 24,89 Euro und für Kinder über zwei Jahren um 16,29 Euro. Der Jugendamtselternbeirat wurde angehört und hat keine Einwendungen erhoben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180412150336
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20180412150401
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