Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0365 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Regelung zur Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an den städtischen weiterführenden Schulen in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Schulplatzversorgung für Kinder mit Wohnsitz in Gladbeck angesichts einer angespannten Schulraumkapazität aufgrund demografischer Entwicklungen.
Die Daten des Schuljahres 2016/17 zeigen, dass 914 auswärtige Schülerinnen und Schüler die städtischen Schulen besuchten, wobei die Mehrheit aus Gelsenkirchen und Bottrop stammte. Im Schuljahr 2017/18 sank die Zahl der Einpendler auf 839, insbesondere an Gymnasien und Realschulen.
Die Vorlage bezieht sich auf die rechtliche Grundlage des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Schulträger, die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kommunen zu verweigern, sofern in deren Heimatgemeinde eine Schule der entsprechenden Schulform zur Verfügung steht und die Aufnahmekapazität der Gladbecker Schule durch die Anzahl der Anmeldungen überschritten wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck diese Regelung ab dem Schuljahr 2018/19 auf alle städtischen weiterführenden Schulen – Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen – anwendet. Damit soll die Schulleitung die Möglichkeit erhalten, die Priorisierung einheimischer Kinder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht verzeichnet.
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Dokumente
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