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Mitteilungsvorlage

Hilfe zur Erziehung - 'Betreutes Wohnen in städtischen Trainingswohnungen'

17/0018 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 17/0018 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das Angebot des „Betreuten Wohnens in städtischen Trainingswohnungen“. Die Maßnahme basiert auf den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs VIII, welches unter anderem die Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen regelt.

Das Angebot, das seit Anfang der 1990er Jahre in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt wird, zielt auf die Förderung der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Volljährigen ab. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Hilfeform ist unter anderem das Fehlen einer Rückkehroption in die Herkunftsfamilie, eine persönliche Reife sowie der Wunsch nach einer selbstständigen Wohnform. Die Zuweisung erfolgt über stationäre Einrichtungen der freien Jugendhilfe, Pflegestellen oder direkt aus der Familie.

Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist der Kostenvergleich verschiedener Unterbringungsformen. Während die durchschnittlichen Kosten für eine stationäre Unterbringung bei etwa 5.350 Euro pro Monat liegen und die Vollzeitpflege rund 1.000 Euro pro Monat beansprucht, belaufen sich die Kosten für das betreute Wohnen auf durchschnittlich 2.300 Euro pro Monat. Für den jährlichen Haushalt ergeben sich daraus jährliche Aufwendungen in Höhe von 193.000 Euro, die sich aus Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand zusammensetzen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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