Weihnachtsbeihilfe 2016 für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0369 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2016. Die Maßnahme richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck in Familienpflege, Heimpflege oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben. Für diese Personengruppen ist ein Betrag von 65,00 Euro vorgesehen.
Gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung von wirtschaftlichen Erziehungshilfen sind Weihnachtsbeihilfen für Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder nicht vorgesehen, da diese Kinder weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt unterhalten werden. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den Sätzen erfolgen, die am jeweiligen Ort der Einrichtung gelten.
Die Verwaltung führt aus, dass die Beihilfe als pflichtige Leistung einzustufen ist, da die Kosten nicht durch pauschalierte Leistungen vollständig abgedeckt sind. Die Höhe der Zahlung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als angemessen und vertretbar bewertet. Für die Durchführung der Beihilfe im Dezember 2016 wird ein einmaliger Aufwand in der Ergebnisrechnung in Höhe von 15.000,00 Euro veranschlagt.
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