Änderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0143 der Geschäftsstelle Rat und Bürger behandelt die Änderung der Besetzung im Schulausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied im genannten Ausschuss.
Aufgrund dieses Vakanzfalls schlägt die DSL-Ratsfraktion vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) obliegt die Nachbesetzung bei einem vorzeitigen Ausscheiden der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Die DSL-Ratsfraktion hat für die Nachfolge die Wahl eines weiteren Bürgers vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den vorgeschlagenen Nachfolger zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss zu wählen. Durch diese personelle Änderung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses unverändert. Mit der Neubesetzung der stellvertretenden Position entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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