Einrichtung eines Vorstellungsgremiums zur Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen und Schulleiterin gemäß § 61 Abs. 1 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 16/0131 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Neuregelung des Verfahrens zur Besetzung von Schulleiterstellen nach dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch die Neufassung des § 61 Schulgesetz NRW entfallen für den Schulträger das Stimm- und Beratungsrecht in der erweiterten Schulkonferenz. Die obere Schulaufsichtsbehörde schreibt die Stellen weiterhin aus, prüft die Bewerbungen und benennt die Bewerber, die das Anforderungsprofil erfüllen, der Schulkonferenz und dem Schulträger. Diese können die Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen und innerhalb von acht Wochen einen begründeten Besetzungsvorschlag einreichen, den die Aufsichtsbehörde bei ihrer Entscheidung würdigt.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines Vorstellungsgremiums vor. Dieses Gremium soll die Bewerber für Schulleitungsstellen zu Gesprächen empfangen und dem Schulausschuss einen Besetzungsvorschlag unterbreiten, um das Vorschlagsrecht des Schulträgers gemäß der neuen Rechtslage wahrzunehmen. Die Besetzung des Gremiums soll sich in Anlehnung an die bisherige Struktur für die erweiterte Schulkonferenz an einem Ratsmitglied als Vorsitzendem, der Leiterin des Amtes für Bildung und Erziehung als stellvertretender Vorsitzender sowie einem sachkundigen Bürger und dem Ersten Beigeordneten orientieren. Für die Einrichtung des Gremiums sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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Dokumente
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