Änderung der Besetzung im Vorstellungsgremium zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß § 61 Abs. 1 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Schulausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Besetzung im Vorstellungsgremium zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß § 61 Abs. 1 SchulG NRW entschieden. Das Gremium wurde bereits in einer Sitzung des Schulausschusses im Dezember 2020 eingerichtet und umfasst neben dem Vorsitz und der Stellvertretung ein weiteres Mitglied.
Hintergrund der Vorlage ist der Eintritt des bisherigen Ersten Beigeordneten in den Ruhestand zum 1. August 2024. Es wird vorgeschlagen, den derzeitigen Beigeordneten mit sofortiger Wirkung als neues Mitglied in das Gremium zu bestimmen. Die Neubesetzung erfolgt anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds.
Die Änderung der Besetzung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem besteht für das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde.
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