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Mitteilungsvorlage

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

16/0370 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 16/0370 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Gladbeck. Zum Stichtag 19. Oktober 2016 werden durch die Sozialen Dienste des Amtes für Jugend und Familie 52 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Im laufenden Jahr belief sich die Zahl der betreuten Personen bereits auf 61.

Die Vorlage führt aus, dass die Zuwanderung dieser Personengruppe aus Krisen- und Armutsgebieten mit pädagogischen und organisatorischen Aufgaben für das Jugendamt sowie die Einrichtungen der Jugendhilfe verbunden ist. Rechtliche Grundlagen für die Betreuung bilden die vorläufige Inobhutnahme nach dem Sozialgesetzbuch sowie die Bestellung von Vormunden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, häufig zunächst in einer Clearingstelle zur Klärung des individuellen Jugendhilfebedarfs, bevor eine Zuweisung in bedarfsgerechte Kinder- oder Jugendeinrichtungen erfolgt.

Die Aufgabe der Fachkräfte besteht darin, Schutz sowie Orientierung in der Gesellschaft zu bieten. Über die bereitgestellten Angebote wird die Sachgebietsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Sitzung berichten. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden für die Stadt Gladbeck nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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