Planungsverfahren zur Entwicklung der Haldenlandschaft in Gladbeck-Brauck hier: Beschlussfassung über ein regional abgestimmtes städtebauliches Nachnut-zungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die weitere Entwicklung der Haldenwelt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über ein städtebauliches Nachnutzungskonzept für die Haldenlandschaft in Gladbeck-Brauck entscheiden. Die Vorlage dient als Grundlage für die weitere Entwicklung der Haldenwelt und zielt darauf ab, einen Ausnahmetatbestand im neuen Landesentwicklungsplan (LEP) zu sichern. Da der Entwurf des LEP bereits vom Landeskabinett beschlossen wurde, ist eine zeitnahe Beschlussfassung notwendig, um die planerische Handlungsfreiheit der Stadt zu erhalten. Der Ausnahmetatbestand ermöglicht es, Halden und Deponien für kulturelle Zwecke zu nutzen, auch wenn der Landesentwicklungsplan grundsätzlich die Sicherung dieser Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorsieht.
Die Entscheidung basiert auf der Dokumentation eines im Jahr 2015 durchgeführten Werkstattverfahrens. Die Nutzungskonzeption sieht vor, die Haldenlandschaft als Freiraumbereich weiterzuentwickeln. Dabei soll die Mottbruchhalde als künstlerisches Landschaftsbauwerk frei von festen Aufbauten bleiben, während bauliche Anlagen auf den Bereich des Basislagers konzentriert werden sollen. Das geplante Nutzungsspektrum umfasst die Bereiche Kunst und Kultur, Sport und Erholung sowie Freizeit und Tourismus. Die Planung berücksichtigt zudem die Anforderungen für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027. Eine regionale Abstimmung mit den Nachbarstädten Bottrop und Gelsenkirchen ist vorgesehen und soll durch einen Letter of Intent dokumentiert werden. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Beschluss keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160831144201
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160831144207
Ort
📍 Gladbeck-Brauck · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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