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Beschlussvorlage

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im zweiten Beteiligungsverfahren

16/0075

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 16/0075 des Amts für Planen, Bauen und Umwelt befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Gladbeck im zweiten Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Das Ziel der Neuaufstellung ist die Bündelung verschiedener Planungsinstrumente, darunter der geltende Landesentwicklungsplan von 1995, der Teilplan zum Schutz vor Fluglärm sowie das Landesentwicklungsprogramm, in einem einheitlichen Instrument. Der neue Plan enthält Festlegungen zu Themen wie Klimaschutz, Siedlungs- und Freiraumbereiche, Verkehr, technische Infrastruktur sowie zur regionalen Struktur und Energieversorgung.

Nach einem ersten Beteiligungsverfahren im Zeitraum von 2013 bis 2014 wurde von der Landesregierung beschlossen, den Entwurf aufgrund notwendiger Änderungen in wesentlichen Teilen zu überarbeiten. Dies führte zu einem zweiten Beteiligungsverfahren, in dessen Rahmen die Öffentlichkeit und öffentliche Stellen im Zeitraum vom 15. Oktober 2015 bis zum 15. Januar 2016 Stellungnahmen abgeben konnten.

Die Stadt Gladbeck hat sich im ersten Verfahren dem Positionspapier der Städte-Region Ruhr 2030 angeschlossen. Für das aktuelle zweite Verfahren wurde eine gemeinsame Stellungnahme für die kreisangehörigen Städte und den Kreis Recklinghausen erarbeitet. Die Stadtverwaltung hat diese Stellungnahme bereits am 14. Januar 2016 unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die politischen Gremien der Stadt an die Staatskanzlei übermittelt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll der bereits versandten Stellungnahme zustimmen.

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