Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0028 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Im Rahmen eines laufenden Aufstellungsverfahrens werden die geltenden Planungsinstrumente zusammengeführt, um die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung neu zu regeln.
Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht liegen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gemäß dem Raumordnungsgesetz für die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen zur Einsichtnahme aus. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.
Die Verwaltung plant, sich in ihrer Stellungnahme dem Tenor des gemeinsamen Positionspapiers der Städte-Region Ruhr 2030 anzuschließen, welches die wesentlichen Punkte des Entwurfs aus Sicht der kreisfreien Städte und Kreise des Ruhrgebiets dokumentiert. Über diese Anschlussnahme an das Positionspapier hinaus ist keine weitere zusätzliche Stellungnahme der Stadt Gladbeck vorgesehen. Mit der Vorlage wird der Stadtplanungs- und Bauausschuss um die Zustimmung zu diesem beabsichtigten Vorgehen gebeten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden nicht erwartet.
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