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Beschlussvorlage

Neufassung einer Satzung für das Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck

15/0142 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0142 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck vor. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieser Neufassung mit gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen.

Die Satzung dient als Arbeitsgrundlage für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und regelt die Rechte und Pflichten des Gremiums. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich dabei aus dem SGB VIII sowie dem ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen. Ergänzend gelten das Kommunalrecht und das gemeindeinterne Satzungsrecht, sofern das Jugendhilferecht keine spezifischen Regelungen trifft. Die Neufassung der Satzung berücksichtigt neben den rechtlichen Anpassungen auch Veränderungen in der organisatorischen Aufbaustruktur.

Mit der Neufassung der Satzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Satzung des Amtes für Jugend und Familie in der Fassung vom 28. April 2015 zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung im Jugendhilfeausschuss und im Rat vorgelegt.

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