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Mitteilungsvorlage

Inklusion - Entwicklung der Hilfen gem. § 35a SGB VIII

15/0390 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 15/0390 des Amts für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über die Entwicklung der Hilfen zur Eingliederung nach § 35a SGB VIII sowie nach § 54 SGB XII an Gladbecker Schulen. Der Bericht legt dar, dass zum Stand August 2015 insgesamt 30 Schülerinnen und Schüler durch Integrationshelfer unterstützt werden. Während die Zuständigkeit für Hilfen nach § 35a SGB VIII beim Amt für Jugend und Familie liegt, obliegt die Zuständigkeit für Hilfen nach § 54 SGB XII dem Kreis Recklinghaus.

Die Verteilung der Integrationshelfer umfasst verschiedene Schulen, darunter die Wittringer Schule, die Jordan-Mai-Schule, die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule sowie die Pestalozzischule, die Schule am Rosenhügel, die Roßheideschule, die Anne-Frank-Realschule, die Werner-von-Siemens-Realschule und das Ratsgymnasium. Die Hilfen nach § 54 SGB XII konzentrieren sich primär auf den Bereich der geistigen Entwicklung.

Im Amt für Jugend und Familie stehen für die erzieherischen Hilfen 1,5 Stellen zur Verfügung. Die Aufgaben umfassen die Beratung der Antragsteller, die Diagnostik von Teilhabebeeinträchtigungen sowie die Durchführung des Hilfeplanverfahrens. Die Vorlage dokumentiert zudem einen Anstieg der Fallzahlen: Von 108 Fällen im Jahr 2013 stieg die Zahl auf 124 Fälle im Jahr 2014 und erreichte bis zum 30. September 2015 einen Wert von 134 Fällen. Mit der Vorlage wird der Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss entsprochen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 206 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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