Unterbringung von Asylsuchenden / Flüchtlingen - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen dient als Sachstandsbericht über die Unterbringung von Asylsuchenden in Gladbeck. Der Bericht erläutert den Prozess der Verteilung von Flüchtlingen nach dem Königsteiner Schlüssel, wonach das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 mindestens 21 Prozent der ankommenden Personen aufnehmen muss. Die Verwaltung berichtet, dass rund 530 Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, nach Gladbeck gekommen sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Information über die Einrichtung einer Notunterkunft im Rahmen der verpflichtenden Amtshilfe. Aufgrund der Kapazitätsgrenzen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurde die Stadt Gladbeck am 23. Juli 2015 angewiesen, kurzfristig Unterbringungsplätze zu schaffen. Ziel war die Bereitstellung von 150 Plätzen bis zum 26. Juli 2015. Als Standort wurde die Sporthalle der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule ausgewählt. Die Einrichtung der Unterkunft erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz, das Technisch Hilfswerk, die Stadtverwaltung sowie ehrenamtliche Kräfte.
Die medizinische Versorgung, einschließlich Untersuchungen und Röntgen, wurde sichergestellt. Die ersten Bewohner erreichten die Unterkunft in Rentfort-Nord im Zeitraum vom 26. bis 27. Juli 2015. Die Kosten, die durch den Betrieb der Notunterkunft entstehen, sollen vollständig vom Land übernommen werden; eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 250.000 Euro wurde beantragt. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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