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Mitteilungsvorlage

Sicherstellung der kommunalen Unterbringung - Sachstandsbericht

24/0342 23.07.2024 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 24/0342 des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit gibt einen Sachstandsbericht zur kommunalen Unterbringung in Gladbeck ab. Die Aufgaben der Sozialverwaltung umfassen dabei die Unterbringung von Geflüchteten aus Asylverfahren sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

In Gladbeck wird primär ein dezentraler Ansatz verfolgt. Zum 30. Juni 2024 waren 254 Personen aus dem Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kommunal untergebracht. Im Bereich der Vermeidung von Obdachlosigkeit befanden sich zum selben Stichtag 367 Personen in städtischen Einrichtungen. Ein Teil dieser Gruppe besteht aus Menschen, die nach einem positiven Abschluss ihres Asylverfahrens als wohnungslos gelten, da der Übergang in reguläre Mietverhältnisse durch den angespannten Wohnungsmarkt erschwert wird. Zudem führt eine Zunahme von Räumungsklagen zu einem erhöhten Bedarf an kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten.

Die städtische Infrastruktur umfasst Übergangsheime, Notunterkünfte sowie 152 zum 1. Juli 2024 angemietete Wohnungen im Stadtgebiet. Zur Entlastung der kommunalen Aufnahmequote und der Kosten trägt die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) am Festplatz bei, deren Kapazitäten auf die Quote der Stadt angerechnet werden. Die Unterbringung erfolgt unter Einhaltung baurechtlicher Vorgaben wie Brandschutz, Hygiene und Barrierefreiheit.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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