Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0357 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, den Entgeltsätzen den steigenden Aufwendungen und Kosten Rechnung zu tragen und einer Erhöhung des Zuschussbedarfs der Musikschule entgegenzuwirken. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte zum 01.01.2011.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 01.01.2012 anzuheben. Durch diese Maßnahme werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 6.100 Euro in der Ergebnisrechnung erwartet. Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltordnung umfasst die neuen Sätze, wie sie in den beigefügten Anlagen aufgeführt sind.
Unverändert bleiben die bestehenden Regelungen zur Entgeltermäßigung und Befreiung für Anspruchsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets sowie für Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente. Damit soll die Nutzung des Musikschulangebots für einkommensschwache Personengruppen weiterhin gewährleistet bleiben. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der geänderten Ordnung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 110909100357
- Anlage 1 als XLS öffnen ↗ 20110922104500
- Anlage 2 als XLS öffnen ↗ 20110922104505
- Anlage 3 als DOC öffnen ↗ 20110922104510
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