Integrationsratswahl: Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Wahl zum Integrationsrat am 25. Mai 2014 liegt dem Wahlausschuss die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge vor. Gemäß der Wahlordnung der Stadt Gladbeck mussten die Wahlvorschläge bis zum 48. Tag vor der Wahl, also spätestens am 7. April 2014, beim Wahlleiter eingereicht werden. Die rechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Wahlvorschläge von Gruppen oder einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden können, sofern sie von mindestens 20 Wahlberechtigten unterstützt werden.
Die Prüfung der eingegangenen Unterlagen durch die zuständige Stelle ergab, dass alle Wahlvorschläge fristgerecht eingegangen sind und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Etwaige Mängel wurden entweder nicht festgestellt oder bereits fristgerecht behoben.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Wahlausschuss vier Listenwahlvorschläge zur Wahl zulässt. Hierbei handelt es sich um die Gladbecker Lebendige Alternative (GLA), die Sozial-Gerecht-Gemeinsam (SGG), die Alternative Bürger Initiative (ABI) sowie die Interkulturelle Bürger Liste (IBL). Mit der Entscheidung über die Zulassung der Vorschläge erfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Fristen, wonach der Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung entscheiden muss. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht verzeichnet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142503100200
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140408123808
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