Integrationsratswahl 2020 Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0210 des Wahlausschusses befasst sich mit der Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 13. September 2020. Grundlage für das Verfahren ist die vom Rat der Stadt Gladbeck beschlossene Integrationsratswahlordnung, wobei aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 Anpassungen im zeitlichen Ablauf gelten.
Gemäß den geltenden Bestimmungen konnten Wahlvorschläge bis zum 27. Juli 2020 beim Wahlleiter eingereicht werden. Wahlvorschlagsberechtigt sind Gruppen von Wahlberechtigten sowie Einzelbewerbungen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die zuständige Stelle ergab, dass alle eingereichten Vorschläge fristgerecht eingegangen sind und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mängel wurden entweder nicht festgestellt oder bereits fristgerecht behoben.
Die eingereichten Wahlvorschläge stammen von der Alternative Bürger Initiative (ABI), Sozial-Gerecht-Gemeinsam (SGG) und Bürger Rechte Gladbeck (BRG). Der Entwurf sieht vor, dass der Wahlausschuss diese Wahlvorschläge zur Wahl am 13. September 2020 zulässt. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden. Die Wahlvorschlagsunterlagen liegen in der Sitzung zur Einsichtnahme bereit.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200728091813-0