Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen/Verteilung der Eingangsklassen nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz für das Schuljahr 2014/15

14/0054 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Schulausschuss hat eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW genehmigt, welche die Aufnahmekapazität an den Gladbecker Grundschulen sowie die Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2014/15 regelt. Grundlage für diese Entscheidung ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches dem Schulträger Vorgaben für das Einschulungsverfahren und die Bildung von Eingangsklassen vorgibt.

Im Rahmen der Festlegung wurden insgesamt 27 Eingangsklassen für die städtischen Grundschulen vorgesehen, um die 623 zur Einschulung anstehenden Kinder zu versorgen. Die Verteilung der Klassen umfasst unter anderem die Antoniusschule, die Josefschule, die Käthe-Kollwitz-Schule, die Lambertischule, die Pestalozzischule, die Regenbogenschule, die Schule am Rosenhügel, die Uhlandschule, die Vinzenzschule, die Wilhelmschule, die Wittringer Schule sowie die Schule am Rosenhügel. Die maximale Anzahl der aufzunehmenden Schüler/-innen wurde dabei für einzelne Schulen festgeschrieben, während für andere der allgemeine Klassenbildungswert maßgeblich ist.

Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, in Einzelfällen eine Überschreitung der festgelegten Schülerzahl pro Klasse zuzulassen, sofern dies für die schulische Versorgung der Kinder im jeweiligen Stadtteil erforderlich ist. Die Entscheidung erfolgte als Dringlichkeitsbeschluss, da die Zuweisung der Eingangsklassen durch den Schulträger bis zum Stichtag am 15. Januar 2014 vorliegen musste, bevor die Aufnahmeentscheidungen der Schulleitungen getroffen werden konnten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Regelung werden nicht verzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Schulausschuss

Alle Vorlagen aus Januar 2014 · Archiv nach Monat