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Mitteilungsvorlage

Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen/Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/18

16/0401 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 16/0401 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Festlegung der Aufnahmekapazitäten und der Verteilung der Eingangsklassen an den Gladbecker Grundschulen für das Schuljahr 2017/18. Grundlage für das Verfahren sind die Vorgaben des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach obliegt dem Schulträger die Festlegung der Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen sowie die Begrenzung der Schülerzahlen, sofern dies für eine ausgewogene Klassenbildung, besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten erforderlich ist.

Für das kommende Schuljahr sind im Online-Verfahren bereits etwa 700 Kinder erfasst. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Anmeldungen im Rahmen der maximalen Aufnahmekapazität bewegen werden. Die geplante Verteilung sieht insgesamt 27 Eingangsklassen vor, die eine Gesamtkapazität von 692 Schülerinnen und Schülern abdecken sollen. Die Kapazitäten der einzelnen Schulen variieren dabei zwischen zwei und fünf Eingangsklassen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch Zuzüge von Seiteneinsteigerkindern eine Erhöhung der Schülerzahl und damit eine mögliche Steigerung der Klassenfrequenz eintreten kann. Die endgültige Verteilung der Eingangsklassen muss bis zum 15. Januar 2017 erfolgen, wobei die Schulkonferenzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzubeziehen sind. Ein konkreter Beschlussentwurf zur Aufnahmekapazität wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Planung werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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