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Mitteilungsvorlage

Ombudschaft Jugendhilfe NRW

14/0405 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 14/0405 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Tätigkeit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW. Die Ombudschaft fungiert als externe und unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beanspruchen.

Die Einrichtung bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Formulierung von Beschwerden an. Dies betrifft Personen, die sich bei der Leistungsgewährung durch öffentliche Jugendhilfeträger oder bei der Leistungserbringung durch freie Träger nicht ausreichend beteiligt, beraten oder betreut fühlen. Ein wesentliches Ziel der Beschwerdeabteilung ist die konstruktive Konfliktlösung. Die Ombudschaft informiert zudem über die bestehenden Rechte auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Ombudsstelle wird unter anderem mit der UN-Kinderschutzkonvention, dem Grundgesetz sowie den einschlägigen Regelungen des SGB VIII begründet, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Sicherung von Rechten in Einrichtungen.

Die örtliche Vertretung der Ombudschaft in Gladbeck wird durch eine zuständige Person wahrgenommen. Eine Vertreterin der Geschäftsstelle der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. aus Wuppertal wird dem Jugendhilfeausschuss Bericht erstatten. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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