17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: Schultenstraße / Scholtwiese I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0302 behandelt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck im Bereich Schultenstraße / Scholtwiese. Gegenstand der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines ALDI-Marktes von etwa 800 m² auf circa 1.200 m² durch einen Neubau, der als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung ausgewiesen werden soll. Die Planung erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen eingereicht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fordert die Einplanung archäologischer Untersuchungen sowie die Kostenübernahme durch den Verursacher, was die Verwaltung vorsieht. Die Bezirksregierung Arnsberg regt die Beteiligung von Bewilligten bezüglich bergbaulicher Verhältnisse an; dieser Anregung wird gefolgt. Die BP Gelsenkirchen GmbH weist auf einen Abwasserfernleitung-Schutzstreifen hin, dessen Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren vorgesehen ist. Die Kreisverwaltung Recklinghausen fordert eine Prüfung der Natura-2000-Verträglichkeit, wobei laut Planung keine Auswirkungen zu erwarten sind.
Die IHK Nord Westfalen kritisiert die geplante Flächenerweiterung aufgrund einer befürchteten Kaufkraftabschöpfung und fordert eine Reduzierung der Fläche sowie eine Begrenzung des Sortiments. Ein Fachgutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Kaufkraftabschöpfung im 1.000-Meter-Radius bei etwa 33 % liegt, womit die Planungszulässigkeit bestätigt wird. Die Verwaltung empfiehlt, den Hinweisen der IHK Nord Westfalen nicht zu folgen und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190910141514
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