17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: Schultenstraße / Scholtwiese I. Beschlussfassung über Anregungen II. Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0302 behandelt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich Schultenstraße / Scholtwiese. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes von etwa 800 m² auf circa 1.200 m². Da sich das Grundstück außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches befindet, ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel / Nahversorgung“ erforderlich. Ein vorliegendes Gutachten bestätigt die städtebauliche Verträglichkeit sowie die Funktion der wohnortnahen Versorgung und sieht das Vorhaben als konform mit dem kommunalen Einzelhandelskonzept an. Zudem soll die bestehende Darstellung einer Fläche für emissionsarme Raumwärmeversorgung unverändert erhalten bleiben, wobei das Projekt als „Green-Building“ die langfristigen Zielvorstellungen unterstützt.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen geprüft. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies auf archäologische Belange hin, da das Gebiet als Bodendenkmal relevant sein könnte. Die Verwaltung folgt dieser Anregung und sieht archäologische Untersuchungen durch den Verursacher vor. Die IHK Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Landesplanung, insbesondere im Hinblick auf die Kaufkraftabschöpfung im Nahbereich. Die Planung erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177. Der Regionalverband Ruhr bestätigte, dass der Planentwurf im Einklang mit den Zielen der Raumordnung steht.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192808100301
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190910141514