16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Sandstraße / Hermannstraße I Beschlussfassung über Anregungen II Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck betrifft das Gebiet Sandstraße/Hermannstraße. Ziel ist die Erweiterung einer bestehenden Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters von 920 m² auf maximal 1.200 m², um die Nahversorgung im Bereich sicherzustellen. Da das Vorhaben als großflächiger Einzelhandel außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs eingestuft wird, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie ein entsprechender Bebauungsplan erforderlich.
Im Rahmen der landesplanerischen Anpassung durch den Regionalverband Ruhr bestanden zunächst Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung. Nach der Prüfung aktualisierter Einzelhandelsgutachten wurde die Planung jedoch im Februar 2022 ohne raumordnungsrechtliche Einwände bestätigt.
Im Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg regte die Einbeziehung der betroffenen Bergwerksfeld-Eigentümer an, was umgesetzt wurde. Auf Hinweise der Kreisverwaltung Recklinghausen bezüglich der regionalplanerischen Ziele und des Naturschutzes wurde durch die Vorlage neuer Gutachten sowie den Nachweis, dass das Gebiet außerhalb der relevanten FFH-Schutzbereiche liegt, reagiert. Zudem wurde der Anregung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen gefolgt, die maximale Verkaufsfläche explizit in die Plandarstellung aufzunehmen.
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