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Beschlussvorlage

Satzungsänderungen im Zusammenhang mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2013 a) Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 08. Dezember 2012 b) Änderung der 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck (Vergnügungssteuersatzung) vom 12. Juli 2010

13/0173 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0173 des Amts für kommunale Finanzen sieht Änderungen an zwei kommunalen Satzungen vor. Hintergrund sind die Vorgaben der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2013. Die Aufsichtsbehörde hat die Genehmigung mit der Nebenbestimmung versehen, dass die satzungsrechtlichen Festlegungen für künftige Steuersatzänderungen bereits jetzt erfolgen müssen. Die geänderten Satzungen sind der Bezirksregierung bis zum 30. Juni 2013 vorzulegen.

Im Rahmen der ersten Änderung betrifft dies die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer. Vorgesehen ist eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes B von 690 % auf 750 %, die ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden soll. Für die Stadt werden ab diesem Zeitpunkt jährliche Mehrerträge in Höhe von 1.080.000 Euro erwartet.

Die zweite Änderung betrifft die Vergnügungssteuersatzung. Hier ist eine Erhöhung des Steuersatzes von 20 % auf 22 % des Einspielergebnisses von Geldspielautomaten vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2018 greifen soll. Hierdurch werden jährliche Mehrerträge in Höhe von 100.000 Euro prognostiziert. Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzungen.

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