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Beschlussvorlage

Beratung der Haushaltssatzung 2021 einschließlich Anlagen sowie Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung)

21/0027 18.01.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0027 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2021 sowie einer Änderung der Hebesatz-Satzung der Stadt Gladbeck. Der Entwurf der Haushaltssatzung, der bereits im Dezember 2020 in den Rat eingebracht wurde, umfasst den Haushaltsplan mit Ergebnisplan, Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans inklusive der erforderlichen Anlagen. Die Unterlagen lagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Änderung der Satzung über die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2022 vorbereitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2021 sicherzustellen. Ein entsprechender Entwurf für diese zweite Änderungssatzung wird parallel zum Änderungsverzeichnis nachgereicht.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2021 unter Berücksichtigung der im Änderungsverzeichnis aufgeführten Anpassungen zu verabschieden. Die Umsetzung der Haushaltssatzung erfolgt nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät die Vorlage in einer Vorberatung, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.

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