Vorstellung der Breiche des Amtes für Jugend und Familie hier: Jugendgerichtshilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0271 des Amtes für Jugend und Familie dient der Vorstellung der Arbeitsbereiche der Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jugendhilfeausschuss. Die Jugendgerichtshilfe ist organisatorisch in der Abteilung Hilfen zur Erziehung angesiedelt und bildet gemeinsam mit dem Pflegekinder- und Adoptionsdienst ein Sachgebiet.
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe basieren auf dem Achten Sozialgesetzbuch sowie dem Jugendgerichtsgesetz. Zuständig ist die Stelle für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, sofern diese zum Tatzeitpunkt in diesen Altersrahmen fallen. Die Arbeit umfasst die Mitwirkung im Strafverfahren, die Beratung von Betroffenen und deren gesetzlichen Vertretern sowie die pädagogische Begleitung von gerichtlichen Auflagen. Hierzu zählen unter anderem die Vermittlung von Sozialstunden, die Durchführung von Verkehrskursen, die Begleitung von Betreuungsweisungen sowie die Organisation von Täter-Opfer-Ausgleich.
Ein Schwerpunkt liegt in der Gruppenarbeit und der Anti-Gewalt-Prävention. Da die städtischen Personalressourcen für die Durchführung der sozialen Gruppenarbeit und der Kurse nicht ausreichen, werden bei Bedarf Stundenkontingente bei freien Trägern eingekauft. Ziel der Maßnahmen ist es, durch erzieherische Interventionen die Entwicklung der jungen Menschen zu fördern und eine straffreie Lebensführung zu unterstützen. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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