Vorstellung der Bereiche des Amtes für Jugend und Familie a) Amtsvormundschaften b) Beistandsschaften
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0329 des Jugendhilfeausschusses dient der Vorstellung der Bereiche Amtsvormundschaften und Beistandschaften des Amtes für Jugend und Familie. Der Bereich der Amtsvormundschaft umfasst die Wahrnehmung der elterlichen Sorge durch das Jugendamt, natürliche Personen oder Vereine auf Grundlage des BGB und des SGB VIII. Die Aufgaben beinhalten die Personen- und Vermögenssorge, die medizinische Betreuung sowie die Beantragung von Sozialleistungen. Die Vormundschaft unterliegt der Fachaufsicht des Familiengerichts, gegenüber dem eine jährliche Berichterstattung erfolgt. Zudem prüft das Jugendamt jährlich die Möglichkeit einer Entlassung aus der Vormundschaft, sofern geeignete Nachfolger zur Verfügung stehen.
Der Bereich der Beistandschaften, der die frühere Amtspflegschaft ersetzt hat, wird durch Beschäftigte des Jugendamtes wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen die Klärung von Abstammung, Sorge-, Umgangs- und Namensrecht sowie die Sicherung des Unterhalts. Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind für alleinerziehende Elternteile und junge Volljährige einklagbare Rechtsansprüche. Antragsberechtigt für eine Beistandschaft sind alleinsorgeberechtigte oder betreuende Elternteile sowie Vormunde. Die Beistandschaft dient der Interessenvertretung des Kindes, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Das Jugendamt fungiert zudem als Urkundsperson für Erklärungen wie Vaterschaftsanerkennungen. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden; der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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