Asylbewerber/innen in Gladbeck hier: Situationsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen zum Sitzungstermin am 13. November 2012 informiert den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit über die aktuelle Situation der Asylbewerber in Gladbeck.
Hinsichtlich der Wohnsituation wird berichtet, dass nach einer Phase geringerer Zuwanderung zwischen Mitte der 1990er Jahre und 2011 die Anzahl der Unterkünfte reduziert werden konnte. Aktuell unterhält die Stadt zwei eigene Einrichtungen. Aufgrund einer vermehrten Zuweisung von Flüchtlingen, insbesondere aus Serbien und Mazedonien, sowie einer Bestätigung der Bezirksregierung Arnsberg über anhaltende Zuweisungen, sinken die verfügbaren Kapazitäten. In den letzten drei Monaten wurden 32 Personen zugewiesen. Um die Unterbringung sicherzustellen, prüft die Verwaltung derzeit verschiedene Objekte, wie etwa die ehemalige Hauptschule Butendorf, als mögliche neue Unterkünfte.
Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen derzeit 221 Personen Leistungen nach § 3 AsylbLG und 132 Personen Leistungen nach § 2 AsylbLG. Die Vorlage verweist zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012. Dieses hat festgestellt, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG unzureichend ist. In der Folge wurde eine Übergangsregelung zur Berechnung der Leistungen umgesetzt, wodurch sich beispielsweise der monatliche Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen von 224,97 Euro auf 346 Euro erhöht hat. Die Auszahlung der angepassten Leistungen erfolgt seit Oktober 2012. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 217 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122310100443
Verwandte Vorlagen