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Beschlussvorlage

Asylbewerber/-innen in Gladbeck hier: Situationsbericht

12/0535

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0535 des Amts für Integration und Sport dient als Situationsbericht über die Unterbringung und die Leistungssituation von Asylbewerbern in Gladbeck.

Nach Angaben der Verwaltung verzeichnet die Stadt eine erneute Zunahme der Zuwanderung, insbesondere von Staatsangehörigen aus Serbien und Mazedonien. Die Bezirksregierung Arnsberg hat bestätigt, dass mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. In den letzten drei Monaten wurden 32 Personen zugewiesen. Während die Stadt in den 1990er Jahren über zahlreiche Gemeinschaftsunterkünfte verfügte und in den Folgejahren Kapazitäten abbauen konnte, stehen aktuell nur noch zwei eigene Einrichtungen zur Verfügung. Da die vorhandenen Plätze voraussichtlich nicht ausreichen werden, prüft die Verwaltung derzeit verschiedene Objekte, wie etwa die ehemalige Hauptschule Butendorf, als potenzielle neue Unterkünfte.

Hinsichtlich der finanziellen Leistungen werden derzeit 221 Personen Leistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie 132 Personen Leistungen nach § 2 desselben Gesetzes bezogen. Die Vorlage verweist zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012. Dieses entschied, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend ist, da keine Anpassung seit 1993 erfolgte. In der Folge wurde der Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen von 224,97 Euro auf 346 Euro monatlich angehoben. Die erhöhten Leistungen sowie die entsprechenden Nachzahlungen werden seit Oktober 2012 ausgezahlt. Der Integrationsrat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

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