1. Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 125 Gebiet: Steinstraße / Rensekamp 2. Bebauungsplan Nr. 157 Gebiet: Steinstraße / Rensekamp hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0021 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht eine Änderung der Planungsverfahren für das Gebiet Steinstraße / Rensekamp vor. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll das bestehende Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 125 aufheben. Ursprünglich war für dieses Areal eine Wohnbebauung mit 15 Wohneinheiten durch einen privaten Vorhabenträger geplant. Das Verfahren war jedoch aufgrund einer ungeklärten Entwässerungssituation, da der vorhandene Kanal im Rensekamp bereits ausgelastet ist, vorerst nicht weitergeführt worden.
Gleichzeitig wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beantragt. Hintergrund ist die geplante Errichtung eines neuen Kindergartens auf dem freien Grundstück an der Steinstraße / Rensekamp, da die bestehende Einrichtung aufgrund eines auslaufenden Mietvertrages geschlossen werden müsste. Es wurde eine Vereinbarung mit verschiedenen Grundstückseigentümern und dem Bauträger getroffen, die den Neubau der Kindertagesstätte sowie eine anschließende Wohnbebauung der verbleibenden Flächen vorsieht. Die Entwässerung soll durch den Bau eines neuen Staukanals sichergestellt werden. Da nun mehrere Beteiligte an der Entwicklung der Gesamtfläche beteiligt sind, ist die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht mehr möglich. Für die erforderliche Sanierung des öffentlichen Kanals im Rensekamp werden Kosten erwartet, deren genaue Höhe noch zu ermitteln ist.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120104165557
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