Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen / Verteilung der Eingangsklassen nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetzes in Bezug zu den Ergebnissen des Einschulungsverfahrens an Gladbecker Grundschulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0522 des Schulausschusses befasst sich mit der Festlegung der Aufnahmekapazitäten an Gladbecker Grundschulen sowie der Verteilung der Eingangsklassen infolge des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes. Wesentliche Änderungen betreffen die Mindestgröße von Grundschulen, die Regelung von Teilstandorten sowie die zulässigen Klassengrößen zwischen 15 und 29 Schülern. Für das Schuljahr 2013/14 wird mit maximal 630 Kindern gerechnet, was einer Richtzahl von 27 Eingangsklassen entspricht. Die Verwaltung schlägt vor, die Klassen unter Berücksichtigung besonderer Lernbedingungen zu verteilen, etwa mit einem Klassenwert von 24 Schülern für Schulen mit einem Migrantenanteil von über 50 % oder 22 Schülern für Schwerpunktschulen zur Inklusion.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen sind verschiedene Veränderungen in den Prognosebezirken vorgesehen. Dies umfasst die geplante Schulverbundbildung der Käthe-Kollwitz-Schule und der Pestalozzischule sowie die Zusammenlegung der Vinzenz- und Uhlandschule sowie der Antoniusschule und der Schule am Rosenhügel zum Schuljahr 2014/15. Zudem ist der Abbau des Teilstandortes Weusters Weg ab dem Schuljahr 2015/16 sowie die Auflösung des Teilstandortes Schulstraße zum Schuljahr 2013/14 angestrebt.
Die Gesamtzahl der bisherigen Züge wird von 33 auf maximal 27 Eingangsklassen reduziert. Für bestimmte Schulen wurden spezifische maximale Schülerzahlen festgelegt. Der Schulausschuss soll zur Ermächtigung für Aufnahmeentscheidungen bevollmächtigt werden, wobei die Verwaltung die Aufgabe erhält, das Schulmitwirkungsverfahren einzuleiten. Ab dem Schuljahr 2014/15 entscheidet der Schulausschuss auf Vorschlag der Verwaltung jährlich über die Verteilung der Eingangsklassen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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