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Beschlussvorlage

Jahresabschluss 2009

12/0285 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0285 des Amts für kommunale Finanzen betrifft den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31.1<0xE2><0x80><0xAF> Dezember 2009. Es handelt sich dabei um den zweiten Jahresabschluss nach der Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzwesen (NKF), die zum 1. Januar 2008 erfolgte. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und den Lagebericht.

Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 28.088.887,96 € aus. Während die Gesamterträge bei 161.348 € lagen, beliefen sich die nicht durch Ertrag gedeckten Aufwendungen auf 28.089 €. Eine Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes ist laut der Verwaltung aufgrund der Entwicklung gegenüber der Planung nicht erforderlich.

Die Prognose zur Entwicklung des Eigenkapitals zeigt eine fortschreitende Inanspruchnahme der Rücklagen. Nach der Berechnung der erwarteten Fehlbeträge für die Jahre 2010 bis 2013 wird das Eigenkapital im Jahr 2013 vollständig aufgezehrt sein, was zum Eintritt der Überschuldung führt.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis nimmt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Zudem soll der Rat beschließen, den Jahresfehlbetrag von 28.088.887,96 € anteilig auf die Ausgleichsrücklage in Höhe von 14.772.814,88 € und die allgemeine Rücklage in Höhe von 13.316.073,08 € zu verrechnen.

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