Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Ausländerwesen Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0495 des Amts für Integration und Sport informiert den Integrationsrat über den aktuellen Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Ausländerwesens. Hintergrund ist die angestrebte Einrichtung einer Zentralen Ausländerbehörde beim Kreis Recklinghausen.
Eine Arbeitsgruppe, die unter der Leitung der Ausländerbehörde der Stadt Castrop-Rauxel unter Beteiligung verschiedener kreisangehöriger Behörden und des Personalrates des Kreises Recklinghausen agierte, hat zwei Modellalternativen erarbeitet. Das erste Modell sieht eine vollständige Übernahme der Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen für alle Städte des Kreises vor. Das zweite Modell sieht eine Zusammenfassung der Zuständigkeiten verschiedener Städte vor, wobei Gladbeck und Herten die Aufgaben eigenständig wahrnehmen würden.
In der Bürgermeisterkonferenz des Kreises Recklinghausen vom 24. November 2011 wurde entschieden, dem Städtemodell den Vorzug zu geben. Dabei bleibt die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen für die Städte Recklinghausen, Datteln und Oer-Erkenschwick zuständig. Die Städte Marl, Castrop-Rauxel, Herten und Gladbeck würden ihre Aufgaben in den jeweiligen Strukturen beibehalten. Für die Städte Gladbeck und Herten ist eine Identifizierung von Kooperationsmöglichkeiten innerhalb der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung vorgesehen. Der Integrationsrat wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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